Der angeklagte Oststeirer (unbescholten) wundert sich, warum er am Grazer Straflandesgericht „Sitz!“ machen muss: „Das ist alles ein Witz, ich hab’ nichts gemacht. Warum soll ich einen Hund schlagen, den ich liebe?“, fragt er.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Tierquälerei vor, „bei mehreren Angriffen hat er dem Tier unnötige Qualen zugefügt“. Der Steirer präsentiert sich unschuldig, zeichnet gar ein harmonisches Bild seiner Beziehung zum Vierbeiner. „Ich hab’ ihn sehr gern gehabt, er war ein Superhund." Das Tier ließ seinem Herrchen offenbar auch gewisse Freiheiten: „Wenn ich aufs WC musste, wartete der Hund brav alleine draußen.“

„Warum hat der Tierarzt dann gemeint, der Vierbeiner sei eingeschüchtert?“, erkundigt sich Richterin Julia Riffel. – „Vielleicht hat er sich vor dem Arzt gefürchtet. Oder vor den Polizisten – die waren ja uniformiert.“ Erzieherische Maßnahmen wollte der Steirer nicht ergreifen: „Die Hundeschule wäre gratis gewesen. Aber der Hund war irgendwie zu  müde dafür.“ Trotz Hundeschulschwänzens habe er gehorcht. Aber nur auf seine Kommandos „Sitz!“ und „Komm, gemma!“.

Eine Zeugin, ehemalige Nachbarin, beschreibt einen anderen Menschen:  „Er war oft stockbetrunken, hat den Hund zwei Mal voll in den Bauch getreten, ihn gegen den Zaun geworfen.“ Als sie sich darüber empörte, meinte der Mann nur: „Dieser Hund spürt keinen Schmerz.“ Weitere Zeugen sind nötig – vertagt.

Übrigens: Von seiner früheren Nachbarin hält der Beschuldigte nicht viel: „Sie ist eine Terrorfrau. Sie zeigt alle an, hat nichts anderes zu tun.“ Oft habe die Frau gejammert, „dass der Hund vom Balkon geludelt hat“. Der Angeklagte widerspricht: „Das war nur die nasse Wäsche, die runtertropfte ...“ Für den Hund gilt die Unschuldsvermutung.