Im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch der Prozess gegen 14 Mitglieder des "Staatenbund Österreich" mit den Schlussplädoyers fortgesetzt worden. Den Angeklagten wurde zum Teil versuchte Bestimmung zum Hochverrat vorgeworfen, allen zusammen Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung. Der Ankläger mahnte die Geschworenen, sich nicht vom hohen Strafrahmen abschrecken zu lassen.

Der Prozesstag begann ausnahmsweise schon um 8 Uhr. Neben dem Schlussvortrag des Staatsanwaltes standen auch die Plädoyers der 14 Verteidiger auf dem Programm. Abschließend haben die Angeklagten noch einmal die Möglichkeit, sich zu äußern, auch hier wurde mit einer längeren Dauer gerechnet.

"Ein Ende des Prozesses ist nun für Sie in Sicht", begann der Staatsanwalt zu den Laienrichtern gewandt, die immerhin seit 15. Oktober 25 Verhandlungstage mitmachen mussten. Auch die 14 Pflichtverteidiger - vom Staat gestellt für die Angeklagten, die den Staat ablehnen - hatten wieder ihre Plätze eingenommen. Lediglich das Zuschauerinteresse war fast völlig abgeflaut.

Keine Zusammenfassung

Der Ankläger verzichtete auf eine Zusammenfassung der Geschehnisse, er widmete sich der Argumentation der einzelnen Verteidiger. Der Anwalt der "Präsidentin" des Staatenbundes hatte zu bedenken gegeben, Hochverrat sei in Österreich in der Zweiten Republik noch nie angeklagt worden und sei für "ernsthafte Delikte" gedacht. Der Erstbeschuldigten wurde versuchte Bestimmung zum Hochverrat vorgeworfen, weil sie das Bundesheer mit selbst geschriebenen Haftbefehlen dazu bringen wollte, Regierungsmitglieder zu verhaften, anschließend wollte sie selbst eine Regierung bilden und Staatsoberhaupt werden. Darauf stehen zehn bis 20 Jahre Haft. "Das Gesetz muss angewendet werden, auch wenn einem der Strafrahmen zu hoch ist", betonte der Staatsanwalt.

Dass Hochverrat mit Gewalt einhergehen müsse und die Angeklagten keine angewendet hätten sei "richtig so, ist auch nie erwähnt in der Anklage. Angeklagt ist eine Bestimmungshandlung, sie wollten andere dazu bringen, Gewalt anzuwenden", argumentierte der Ankläger.

Distanzierung

Einige Beschuldigten distanzierten sich im Laufe des Verfahrens von ihren Ideen, andere blieben dabei. Zum harten Kern rund um die Präsidentin gehörte auch die Drittangeklagte. Diese legte bei ihrer Verhaftung im Frühjahr 2017 ein Geständnis ab, das sie aber bald widerrief. "Sie hat gesagt, ihr Herz ist immer beim Staatenbund, den Staatenbund werde es immer geben", schilderte der Ankläger. "Richtig", rief einer der Angeklagten dazwischen.

Bei den Fragen an die Geschworenen fand sich in vielen Fällen der Zusatz, ob es sich möglicherweise um einen "nicht erkennbaren Rechtsirrtum" seitens des Angeklagten oder der Angeklagten gehandelt haben könnte. "Jedem, der in Österreich in die Schule gegangen ist, muss klar sein, dass er nicht jede staatliche Ordnung ablehnen kann", meinte der Staatsanwalt dazu.

Dilettantische Vorgangsweise

Der Verteidiger der Präsidentin des "Staatenbundes" hat in seinem Schlussplädoyer betont, seine Mandantin habe zwar "Verschwörungstheorien, die nicht nachvollziehbar sind" verfolgt, aber sie wollte nie Gewalt anwenden. Ihre "dilettantische Vorgangsweise" sei daher kein Hochverrat gewesen, sondern eher "grober Unfug".

Der 42-jährigen Begründerin des "Staatenbund Österreich" drohen wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat im Falle eines Schuldspruches zehn bis 20 Jahre Haft. Ihr Verteidiger bat die Geschworenen gleich zu Beginn seines Plädoyers, mit "Maß und Ziel" vorzugehen. "Sie hat ein verqueres Gedankengut und sie verfolgt Verschwörungstheorien, die nicht nachvollziehbar sind, aber kann man da Hochverrat annehmen?"

Zu den Beweisen des Staatsanwaltes zählten auch jene Haftbefehle, die die Frau selbst geschrieben hatte und die das Bundesheer dazu bringen sollten, Regierungsmitglieder festzunehmen. "Das war ein absolut untauglicher Versuch", betonte der Verteidiger, und "passiert ist gar nichts." Der ehemalige Generalstabschef des Bundesheeres habe nach eigenen Angaben bei den Briefen nur "geschmunzelt", rief der Verteidiger in Erinnerung.

Nicht gefährlich?

Der Anwalt führte auch mehrfach ins Treffen, dass die 42-Jährige "keine Gewalt angewendet hat und auch keine anwenden lassen wollte." Gewalt sei aber ein Bestandteil des Delikts Hochverrat. Das Credo seiner Mandantin sei nach wie vor "Wahrheit, Licht und Liebe." Sie habe lediglich aufzeigen wollen "was alles in unserer Gesellschaft nicht funktioniert."

Auf Hochverrat stehe "die größte Strafe, die das Strafgesetzbuch beinhaltet", und das sei hier keinesfalls angemessen. "Ihr Verhalten war grober Unfug, aber nicht gefährlich."

Schlussworte der Angeklagten

Erst nach 17 Uhr waren die Schlussplädoyers der Verteidiger abgeschlossen. Danach wurde bis 18.30 Uhr unterbrochen, damit jene Angeklagten, die noch in U-Haft sind, ein Abendessen bekommen konnten. Später hielten noch die Angeklagten ihre Schlussworte.

Die Präsidentin des "Staatenbundes" erklärte, es sei "laut Vereinten Nationen nicht strafbar, einen souveränen Staat zu gründen", und nur das hätten sie und ihre Mitstreiter getan. "Wir haben eine Grundstruktur errichtet, wir stehen erst am Anfang", kündigte sie an.

Einer der Geschworenen musste noch vor dem Schlusswort der Beschuldigten aus seinem Amt entlassen werden, weil er die psychischen Belastungen nicht mehr aushalte, erklärte die Richterin. Gerichtspsychiater Manfred Walzl wurde geholt und bestätigte, dass der Laienrichter nicht weiter an der Verhandlung teilnehmen könne. "Jetzt haben wir schon so ziemlich alles erlebt hier", meinte die Richterin.

Der Donnerstag ist für die Beratungen der Geschworenen reserviert. Das Urteil soll Freitagvormittag verkündet werden.