Der Prozess um die Böllerexplosion in einer nicht genehmigten Böllerproduktion in Kapfenstein im November 2014 wurde am Montagvormittag am Landesgericht Graz fortgesetzt. Die verheerende Explosion forderte zwei Todesopfer. Der Prozess 2017 wurde vom OGH zum Teil aufgehoben, weil die Feststellungen zur Gefährlichkeit einzelner Tathandlungen nicht detailliert genug waren. Von den ursprünglich acht müssen sich fünf Angeklagte neuerlich vor einem Schöffengericht verantworten.