Eigentlich sollte es in Österreich längst keine Familiennamen mit den Adelspräfixen „von und zu“ in Telefonbüchern, offiziellen Urkunden oder Ausweisen mehr geben. Dafür hat das Adelsaufhebungsgesetz gesorgt, das seit 3. April 1919 „die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden“ regelt.
Graz
Behörde bläst zur Jagd auf Adelstitel
1919 trat das Adelsaufhebungsgesetz in Kraft. 100 Jahre später ist der Magistrat Graz bemüht, mit Namensänderungen per Bescheid die letzten „von und zus“ von
der Bildfläche verschwinden zu lassen.
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