Die Staatswaltschaft Graz hat nach dem Freispruch im Herbst Berufung /Nichtigkeitkeitsbeschwerde angemeldet - das Urteil soll aufgehoben und das Verfahren wiederholt werden.

Das Urteil wäre "formell nicht richtig begründet". Zudem gibt es inhaltliche Kritik, fasste ein Sprecher der Staatswaltschaft Graz zusammen.

Nun wurde bekannt: Die Anklagebehörde fordere u. a., Tagebucheinträge einer Tochter zuzulassen und, sinngemäß, Sachverständige stärker zu berücksichtigen, berichtete der „Standard“ aus der Berufung. Zudem soll, so die Grazer Behörde weiter, das Urteil teils „unsachlich tendenziös“ formuliert sein.

Der Akt liegt mittlerweile beim Oberlandesgericht Graz; Stellungnahmen sind noch einzuholen - auch die des damals Beschuldigten.
Derzeit ist offen, ob es eine Aufhebung des Urteils geben wird, einen Neustart oder eine Berufungsverhandlung.