Das nicht rechtskräftige Urteil im Fall des Grazer Amokfahrers - lebenslang plus Einweisung in eine Anstalt - ist deshalb bemerkenswert, weil die Geschworenen den Mann für schuldigfähig befanden, obwohl zwei von drei beigezogenen Psychiatern ihn als zurechnungsunfähig einstuften. Der erste Fall, in dem gegen die Einschätzung von Sachverständigen entschieden wird, ist das keineswegs.