Leugnen fällt aus mehreren Gründen schwer: Der Täter ist auf den Bildern zahlreicher Überwachungskameras zu sehen, oft mit Beute. Mit seinem Handy hat er teilweise das Diebsgut fotografiert. Und die Rufdatenerfassung zeigt, dass der Mann stets in räumlicher Nähe zu den Tatorten gewesen ist. Diese wurden gezielt ausgesucht: Themenhotels in der Ost- und Weststeiermark.

„Schuldig“, sagt der Slowake reumütig bei seinem Prozess am Grazer Straflandesgericht. „Ich belaste durch meine Taten meine Familie, ich belaste alle.“ Für Richter Martin Heissenberger ist es ein „gigantischer Schadensbetrag“, den der 45-Jährige innerhalb nur weniger Wochen angerichtet hat. Schaden laut Anklage: 136.000 Euro. „Wenn Sie das bekommen haben, sind Sie ein reicher Mann.“

Diebstahl: Hotelgästen fehlte Schmuck

Reichtum kann man dem Angeklagten nicht vorwerfen: Wegen Diebstahls in seiner Heimat vorbestraft (fünf Jahre Haft) und vorbelastet (60.000 Euro Schulden für die Schadenswiedergutmachung), muss er in Österreich erstmals vor Gericht. „Ich habe gar kein Bargeld bekommen“, sagt er. „Wenn ich Schmuck erbeutete, wurde mir das gegen Drogen getauscht. Und wenn einmal Bargeld dabei war, habe ich das für meine Spielsucht verwendet.“ Wenn er Drogen konsumiere, entwickle er sich sowieso zu einem anderen Menschen. „Die Leute wissen das: Bekomme ich Drogen, werde ich zum Kleptomanen. Dann kann ich nicht anders.“

Sein Verteidiger, Christoph Sigl, ergänzt: „Mein Mandant war ein Instrument, das von den Hintermännern verwendet worden ist. Das Geld ging woanders hin, nicht zu ihm. Er hat Angst, Namen zu nennen, denn er fürchtet um Repressalien, auch gegen seine Familie.“

Im Drogenrausch ins Hotelzimmer

Als sich der Slowake in die Hotelzimmer schlich, ließ er vorwiegend teuren Schmuck und Bargeld mitgehen. „Crystal Meth, Heroin, Substitol. Ich hab‘ alles genommen, kann mich an die konkrete Beute nicht erinnern. Der Privatbeteiligtenvertreter hegt die Hoffnung, dass der teure Schmuck noch irgendwo vergraben liegt. Vergebens. Auch dazu hat der 45-Jährige „keine Erinnerung“.

Das Urteil: Fünf Jahre Haft für schweren, gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch. „Sie dürfen nicht übersehen, was die Einbrüche für die Hotelgäste bedeutet haben. Sie fühlten sich plötzlich nicht mehr sicher“, so der Richter.