Steirischer Arbeitgeber täuschte Kündigung im Krankenstand vor
Ein Weststeirer staunte nicht schlecht, als er im Krankenstand von seiner Abmeldung bei der Gesundheitskasse erfuhr. Sein Arbeitgeber behauptete sogar, er habe selbst gekündigt. Die Arbeiterkammer intervenierte – mit Erfolg.
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Ein Weststeirer wurde während seiner Krankheitszeit von seinem Chef fälschlicherweise abgemeldet und entlassen.
Der Chef behauptete, der Mann habe selbst gekündigt, was der Betroffene bestritt.
Die Arbeiterkammer übernahm den Fall und widerlegte die Darstellung des Arbeitgebers.
Der Mann war nachweislich die ganze Zeit krankgeschrieben und hatte dies dem Arbeitgeber mitgeteilt.
Der Rechtsstreit endete erfolgreich für den Mann, der eine Entschädigung von 6200 Euro erhielt.
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