Beim „Aula“-Prozess im Grazer Straflandesgericht ist ein Urteil gefallen: Der Ex-Chefredakteur wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mittwoch hatte mit der Verlesung des Wahrspruchs der Geschworenen begonnen. Gleich zu Beginn wurde klar, dass die Geschworenen einstimmig entschieden haben: Der ehemalige Chefredakteur des rechtsextremen Magazins hat gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes – nationalsozialistische Wiederbetätigung mit einer Strafdrohung bis zu drei Jahren – verstoßen.
Wegen Wiederbetätigung
Aula-Chefredakteur in Graz zu vier Jahren Haft verurteilt
Die Geschworenen verneinten aber knapp den schwerwiegendsten Anklagepunkt nach Artikel 3d des Verbotsgesetzes mit einer Strafdrohung von zehn Jahren.
© APA / Erwin Scheriau