Beim „Aula“-Prozess im Grazer Straflandesgericht ist ein Urteil gefallen: Der Ex-Chefredakteur wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mittwoch hatte mit der Verlesung des Wahrspruchs der Geschworenen begonnen. Gleich zu Beginn wurde klar, dass die Geschworenen einstimmig entschieden haben: Der ehemalige Chefredakteur des rechtsextremen Magazins hat gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes – nationalsozialistische Wiederbetätigung mit einer Strafdrohung bis zu drei Jahren – verstoßen.