Frei laufende Hunde dürfen in Österreich erschossen werden. Was nach einem schlechten Scherz klingt, ist laut diversen österreichischen Jagdgesetzen tatsächlich gesetzlich verankert. Konkret dürfen Jäger Hunde, die wildern, erschießen – in manchen Bundesländern ist das sogar als präventive Maßnahme erlaubt. Generell sind Hunde in der Steiermark an öffentlichen Plätzen oder Straßen an der Leine zu führen oder sie müssen einen Maulkorb tragen.