Einig sind sich die Angeklagte und das vermeintlich über den Tisch gezogene Opfer nur darüber, dass sie sich einst über die Partei kennen- und schätzen gelernt haben. Sie: ehemalige Beraterin der Grazer ÖVP. Er: für die ÖVP im Gemeinderat. Ein Immobilienverkauf (Gruberwirt, Mariatrost) hat das traute Gespann dann entzweit - der Politiker hat die Grazerin angezeigt. Hintergrund: Der Gemeinderat fühlte sich betrogen, weil ihm die Beraterin für den Verkauf eine Provision zugesagt, diese aber nicht bezahlt hätte.
Es kam zur Anklage wegen schweren Betrugs (Strafrahmen bis drei Jahre). Staatsanwalt Rudolf Fauler konkretisiert am Dienstag am Straflandesgericht: „Er ist von der Beraterin mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, getäuscht worden.“ Die Angeklagte habe behauptet, sie könne die Provision nicht zahlen, weil sie ihrerseits vom Grundstückskäufer das Geld noch nicht bekommen habe. Die Zahlung an sie sei damals aber längst über die Bühne gegangen, das Opfer sei deshalb um 37.800 Euro geschädigt worden.
Die Beschuldigte plädiert auf „nicht schuldig, es hat nämlich niemals eine Vereinbarung zwischen uns gegeben“. Ihr Anwalt ergänzte: „Für einen Betrugsvorwurf ist Voraussetzung, dass ein Schaden eingetreten ist. Es ist aber keiner entstanden, weil es ja gar keine Vereinbarung gab.“
Der Ex-Gemeinderat erinnert sich vor Richterin Julia Riffel: „Die Beraterin meinte: ,Sag mir, wenn du Immobilien hast, ich hab‘ Käufer‘. Ich stellte die Verbindungen her, war der entscheidende Tippgeber für dieses Projekt. Es war vereinbart, dass alles, was bei unseren Geschäften rausschaut, 50:50 aufgeteilt wird.“ Er habe ihrer Handschlagqualität vertraut, „wir waren Partner auf gleicher Ebene.“ Was er zugeben muss: Schriftlich festgehalten wurde nichts. Die angeklagte Grazerin kontert umgehend: „Nein, es war keine Projektpartnerschaft.“ Sowieso habe sie den Tipp über den Verkauf des Wirtshauses nicht benötigt: „Das stand in allen Zeitungen.“
Für die Vorsitzende ist schlussendlich nicht mit erforderlicher Sicherheit feststellbar, dass die Angeklagte einen vorsätzlichen Betrug begangen hat. „Es ist unklar, ob eine Vereinbarung existierte. Somit ist nicht feststellbar, ob es überhaupt Anspruch auf Provision gab.“ Freispruch im Zweifel. Der Ex-Politiker wird mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.