Schon vor der Verhandlung gibt es den Handschlag zwischen Autofahrer und Unfallopfer: „Wie geht‘s dir? Ich hab‘ mir so Sorgen gemacht ...“ Im Bezirk Graz Umgebung waren die beiden aufeinandergeprallt. Der Pkw-Lenker hatte damals 0,86 Promille. „Sie wissen: Ab 0,5 Promille wird es beim Führerschein ernst, ab 0,8 im Strafrecht“, beginnt Richter Andreas Rom. Deshalb muss sich der 40 Jahre alte Angeklagte am Straflandesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Opfer verletzt
Unfall mit 0,8 Promille: „Das waren im Endeffekt sehr teure Biere für Sie“
Steirer baute im Rausch einen Autounfall. Für ihn war es ein „Beobachtungsfehler mit Folgen“, der nun vor Gericht endete
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