Das am Mittwoch im Nationalrat beschlossene Entlastungspaket für Schulen ist größer ausgefallen als zuletzt absehbar war. Die Koalitionsparteien haben sich doch noch auf das Herzstück der von Bildungsressort und Lehrergewerkschaft vor dem Sommer präsentierten Reform geeinigt: Künftig soll es auch an Pflichtschulen ein mittleres Management geben. Beim Beschluss des Pakets im Budgetausschuss vergangene Woche hatte dieser Punkt mangels Einigung von ÖVP und Grünen noch gefehlt.

Konkret wird an den Pflichtschulen die neue Funktion einer „pädagogisch-administrativen Fachkraft“ geschaffen. Ähnlich wie die bestehenden Administratoren an den Bundesschulen (AHS, Berufsbildende mittlere und höhere Schulen) soll dieses mittlere Management die Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Unterrichtsorganisation und der Kommunikation mit Eltern und Behörden entlasten, vorgesehen ist eine halbe Wochenstunde pro Klasse. Lehrer, die solche Aufgaben übernehmen, sollen diese künftig als Mehrdienstleistung abgegolten bekommen. Derzeit gibt es an den Pflichtschulen nicht standardmäßig Administratoren, laut Bildungsministerium haben Lehrer diese Aufgaben bisher unbezahlt übernommen.

Quereinstieg für Sonderschullehrer, Anrechnung von Vordienstzeiten

Die entsprechende Änderung des Dienstrechts war bis zuletzt nicht fix gewesen. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) hatte wiederholt kritisiert, dass diesbezüglich im Ressort des für den öffentlichen Dienst zuständigen Vizekanzlers Werner Kogler (Grüne) nichts weitergehe. Der Beschluss im Budgetausschuss vergangenen Donnerstag erfolgte noch ohne den Punkt „pädagogisch-administrative Fachkraft“. Kogler hatte sich allerdings schon damals optimistisch gezeigt, dass man noch zu einer Einigung kommen werde.

In der Dienstrechtsnovelle vorgesehen sind im Schulbereich darüber hinaus eine zusätzliche Entlohnung für den Verwaltungsaufwand bei Deutschförderklassen und die bei der Reform der Lehrerausbildung angekündigten Schutzbestimmungen, die ein Ausbrennen von Junglehrerinnen und -lehrern verhindern sollen. Außerdem gibt es künftig auch für Sonderschul-, Musik- und Religionslehrer eine Variante für den Quereinstieg in den Lehrberuf. Beim Wechsel der Dienstverhältnisse von Land zu Bund oder Land zu Land sollen Vordienstzeiten künftig automatisch angerechnet werden, und Schuldirektorinnen und -direktoren sollen sich ihre Vertretung selbst aussuchen können