Wer in der Steiermark keine Sozialhilfe bezieht und dennoch Probleme hat, Miete und Betriebskosten zu bezahlen, kann die Wohnunterstützung beantragen. Erst im Frühjahr wurden die Höchstsätze und die Einkommensgrenzen angepasst, letztere steigen seitdem jährlich automatisch mit der Inflation. Heuer betrug die Steigerung immerhin 9,7 Prozent. In Einzelfall steigt auch die Höhe der Wohnunterstützung selbst um bis zu 48 Prozent, rechnet man im Sozialressort des Landes (Doris Kampus, SPÖ) vor. So bekommt eine Mindestpensionistin mit einem Monatseinkommen von 1229 Euro nun 177 Euro statt zuvor 162 Euro.