Opfer war erst zwölf
Schülerin missbraucht: Ex-Polizist sah „Freiwilligkeit“ – zweieinhalb Jahre Haft
Suspendierter Polizist musste sich für Beziehung zu Unmündiger vor seiner Zeit als Beamter verantworten. Staatsanwältin: „Freiwilligkeit schützt nicht vor Strafe.“ Der Mann wurde verurteilt – das Urteil ist nicht rechtskräftig.
© Weichselbraun Helmuth