Ein 44-Jähriger ist am Mittwoch in Graz vor Gericht gestanden, weil er im Juni in einer Flüchtlingsunterkunft in Graz einen zehnjährigen Buben vergewaltigt haben soll. Das Kind lebte in der Nachbarwohnung und wollte sich einen Staubsauger ausborgen. Der Beschuldigte war erst in der Hauptverhandlung geständig, zuvor stritt er alles ab. Der Verteidiger sprach von einem „singulären Verhalten“, das aus einem „plötzlichen Tatimpuls“ entstanden sei. Das Urteil: fünf Jahre Haft.