Mit schweren Vorwürfen wird eine Pensionistin (64) am Grazer Straflandesgericht konfrontiert: Im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens ihres Gatten soll die Steirerin entscheidende Vermögenswerte verschwiegen haben. Geschädigt sind laut Staatsanwaltschaft die Kinder des Verstorbenen, deren Pflichtteil dementsprechend geringer ausgefallen sei.

Sparbücher, Goldmünzen und Goldbarren im Wert von 88.000 Euro sollen sich laut Anklage in einem Schließfach befunden haben. „Mein Mann war schwer krank. Er sagte, alles, was in den Schließfächern ist, soll ich bekommen. Das war sein Wunsch“, erklärt die Angeklagte. Die Auskunftspflicht sei ihr bekannt gewesen, den Inhalt des Schließfachs gab sie dennoch nicht bekannt. Richter Erik Nauta zeigt sich zudem überrascht über von der Frau getätigte Google-Suchanfragen („Ich habe Goldbarren geerbt, müssen die Kinder aus erste Ehe davon wissen?“).

Weil ein weiteres Sparbuch auftaucht, über das ebenso geschwiegen wurde, wird vertagt und eine Kontoöffnung angeordnet.