Der Sport hofft wieder auf Lockerungen - und scheinbar gibt es diese auch wieder. Denn die neue Verordnung aus dem Gesundheits- und Sozialministerium bringt eine "Terminvorverlegung". Ursprünglich war nämlich der Sport sozusagen in Gesamtheit untersagt: "Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Indoor-Sportstätten sind für Hobbysportlern geschlossen. Outdoor-Sportstätten können ab 24. Dezember öffnen", hieß es in der Verordnung für die Lockdown-Lockerungen zunächst.

Diese wurde laut Website des Gesundheitsministeriums allerdings nun Dezember überarbeitet, die neue Verordnung soll ab 7. Dezember in Kraft treten. Und da fehlt nun das Datum des 24. Dezember. Es wird  also schon ab Montag möglich sein, dass Outdoor-Sportstätten, wie  Langlaufloipen, theoretisch auch Golfplätze oder Ähnliches, wieder öffnen dürfen. Im Wortlaut schaut das nämlich jetzt so aus:

Nicht betroffen sind aber alle Skigebiete, die unter dem Punkt "Öffentlicher Verkehr" geregelt sind - und da heißt es weiterhin: "Ab 24. Dezember dürfen Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen wieder zu Freizeitzwecken betreten werden."