Eine Frau aus Klagenfurt hat eine Push-Nachricht bekommen.

Eine Push-Nachricht bekommt man auf das Handy.

Eine Push-Nachricht ist eine Sicherheits-Nachricht.

Sie müssen diese Nachricht bestätigen.

Erst dann wird zum Beispiel eine Zahlung bestätigt.

Die Frau dachte, dass die Push-Nachricht von ihrer Bank-App ist.

Eine App (gesprochen: Äpp) ist eine Anwendung am Handy.

Die Frau wurde aber auf eine Phishing-Seite weitergeleitet.

Auf dieser Seite musste die Frau ihre Daten noch einmal eingeben.

Eine Phishing-Seite ist eine Betrugs-Seite im Internet.

Eine Phishing-Seite schaut aus wie eine echte Internet-Seite.

Der Frau wurde viel Geld von ihrem Konto abgebucht.

Die Frau hat danach noch mehrere Push-Nachrichten bekommen.

Die Betrüger wollten noch mehr Geld abbuchen.

Die Frau hat die Nachrichten aber nicht bestätigt.

Was können Betrugs-Opfer tun?

Das Betrugs-Opfer haftet dann für den Schaden, wenn es selbst jemanden betrügen wollte.

Das Opfer haftet auch bei grober Fahr-Lässigkeit.

Haften heißt: Man bekommt die Schuld für etwas.

Grobe Fahr-Lässigkeit heißt: Die Person hat überhaupt nicht aufgepasst.

Die Person hätte aber wissen müssen, dass es gefährlich ist.

Wann ist das Eingeben von persönlichen Daten auf einer Phishing-Seite grob fahrlässig?

Darüber sind sich die Fach-Leute nicht einig.

Es wird in jedem Fall extra entschieden.

Auch wenn man viele Daten auf einer Betrugs-Seite eingibt, ist das nicht unbedingt grob fahrlässig.

Grob fahrlässig ist es nur dann, wenn man die Betrugs-Seite gleich erkennen kann.

Bei Fragen können Sie sich an diese Stellen wenden:

·        Ombuds-Stelle für Zahlungs-Probleme
Die Ombuds-Stelle für Zahlungs-Probleme hilft Menschen, wenn sie Probleme beim Bezahlen ihrer Rechnungen haben.

Zum Beispiel bei Krediten.

Seit dem Jahr 2023 hilft die Ombuds-Stelle für Zahlungs-Probleme auch Menschen, die bei Zahlungen im Internet betrogen wurden.

So können Sie sich bei der Ombuds-Stelle für Zahlungs-Probleme melden:

Die E-Mail-Adresse ist: zahlungsprobleme@sozialministerium.at

Die Telefon-Nummer ist: 0043 1 71100 862501 oder
                                       0043 1 71100 862504

·        Arbeiter-Kammer Kärnten:
Die Arbeiter-Kammer hilft den Menschen auch bei Betrugs-Fällen.

Sie können bei dieser Telefon-Nummer anrufen: 050 477 2000.

·        Verein für Konsumenten-Information
Der Verein für Konsumenten-Information wird mit VKI abgekürzt.

Die Internet-Seite vom VKI ist: www.vki.at.

Sie können zu jeder Tages-Zeit eine Nachricht schicken.

Es gibt ein Kontakt-Formular auf der Internet-Seite.

Der Verein für Konsumenten-Information überprüft den Fall.

Sie bekommen dann eine Nachricht.

In der Nachricht steht, ob Sie betrogen wurden.