Wann gilt eine Vorsorge-Vollmacht? Wann bekomme ich einen Erwachsenen-Vertreter?
Antwort:
Einen Erwachsenen-Vertreter bekommt man erst dann, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann.
Das kann zum Beispiel sein, wenn jemand eine schwere Krankheit wie Demenz hat.
Demenz ist eine Krankheit, die im Gehirn ist.
Menschen mit Demenz werden vergesslich.
Sie können sich an viele Dinge nicht mehr erinnern.
Ein Erwachsenen-Vertreter entscheidet Dinge für eine andere Person.
Mit einer Vorsorge-Vollmacht können Sie solange Sie gesund sind selbst entscheiden, wer Ihr Vertreter sein soll.
Diese Person kann Sie dann vertreten, falls Sie krank werden.
Sie können zum Beispiel eines Ihrer Kinder als Vertreter aussuchen.
Die Vorsorge-Vollmacht gilt erst dann, wenn ein Arzt sagt, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Kann ein Erwachsenen-Vertreter über das Geld von jemandem entscheiden?
Antwort:
Der Erwachsenen-Vertreter braucht vom Gericht eine Erlaubnis, dass er über das Geld von jemandem entscheiden kann.
Der Erwachsenen-Vertreter muss dem Gericht auch Rechnungen von den Ausgaben geben.
So weiß das Gericht, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Das Gericht überprüft das deshalb, damit das Geld nicht für andere Personen ausgegeben wird.
Ich möchte gern einem Hospiz Geld vererben. Wenn ich einem Hospiz in meinem Testament 50.000 Euro vererbe, muss das Hospiz dann etwas zahlen?
Antwort:
In einem Testament kann man entscheiden, wie viel Geld man an ein Hospiz vererben möchte.
Eine Person sagt, sie ist alleinstehend und hat ein Haus.
Das Haus soll ein Verwandter bekommen.
Fink sagt, dass diese Person sich beraten lassen soll.
Es wäre gut, wenn der Verwandte als Erbe im Testament steht.
Im Testament soll auch stehen, dass der Verwandte einen bestimmten Betrag vom Erbe an das Hospiz geben muss.
Das Hospiz muss nichts bezahlen, egal wie viel Sie ihm vererben.
In Österreich gibt es keine Erbschafts-Steuer.
Erbschafts-Steuer ist ein Betrag, den man bezahlen muss, wenn man etwas erbt.
Wie hoch die Erbschafts-Steuer ist, hängt davon ab wie viel man erbt.
Kann ich mein Kind enterben? Mein erwachsenes Kind meldet sich seit Jahren nicht mehr. Ich darf meine Enkel-Kinder nicht sehen. Ich fühle mich schlecht behandelt.
Antwort:
Das wird wahrscheinlich zu wenig sein, um ein Kind zu enterben.
Man kann ein Kind enterben.
Dafür muss es aber einen wichtigen Grund geben.
Zum Beispiel, wenn das Kind ein Verbrecher ist.
In Österreich ist es schwer, ein Kind zu enterben.
Es ist leichter möglich, dass das Kind nur den Pflicht-Teil bekommt.
Der Pflicht-Teil ist ein Anteil, den bestimmte Personen erben müssen.
Das betrifft zum Beispiel Kinder, Ehe-Partner oder Eltern.
Im Gesetz steht: Wenn Sie lange keinen Kontakt haben, können Sie den Pflicht-Teil auf die Hälfte kürzen.
Dinge, die Sie dem Kind schon geschenkt haben, können auch dazu gerechnet werden.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
In so einem Fall sollte man sich immer beraten lassen.
Ich habe eine alleinstehende Bekannte, die ich pflege. Sie will mir ihre Möbel vererben. Geht das?
Antwort:
Ja das geht.
Die Bekannte muss es im Testament festhalten.
Ich habe ein selbst geschriebenes Testament. Muss das Testament außer mir noch jemand unterschreiben? Kann ich mein Testament bei der Gemeinde hinterlegen?
Antwort:
Ein selbstgeschriebenes Testament muss nur die Person unterschreiben, die es geschrieben hat.
Sie können das Testament nicht bei der Gemeinde abgeben.
Geben Sie das Testament beim Rechts-Anwalt ab.
Was passiert, wenn man alleinstehend ist, ins Krankenhaus muss und keine Vorsorge-Vollmacht hat?
Antwort:
Wenn man nicht mehr selber entscheiden kann, bekommt man einen Erwachsenen-Vertreter.
Mit einer Vorsorge-Vollmacht können Sie entscheiden, wer ihr Erwachsenen-Vertreter sein soll, wenn Sie selber nicht mehr entscheiden können.
Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben, entscheidet das Gericht, wer Ihr Vertreter sein soll.
Eine Vorsorge-Vollmacht ist ein Dokument.
In der Vorsorge-Vollmacht können Sie zum Beispiel festlegen, welche medizinische Behandlung Sie bekommen wollen.
Ich habe 2 Kinder, die schon erwachsen sind. Ich möchte eine Vorsorge-Vollmacht machen. Wieviel kostet das?
Antwort:
Die Kosten sollten Sie schon vorher besprechen.
Die Kosten der Vorsorge-Vollmacht sind zwischen 500 und 800 Euro.
Sobald die Vorsorge-Vollmacht gilt, ist sie im Österreichischen Zentralen Vertretungs-Verzeichnis zu finden.
In diesem Verzeichnis müssen alle Vertretungen im Erwachsenenschutz-Recht eingetragen werden.
Die Vertretungen können immer angeschaut werden.
Sie sollten vorher mit Ihren 2 erwachsenen Kindern besprechen, wer Ihr Erwachsenen-Vertreter werden soll.
Es kann auch 2 Erwachsenen-Vertreter geben.
Das ist aber oft schwierig.
Die beiden Erwachsenen-Vertreter müssen sich einig sein.
Was mache ich, wenn ich mein Testament ändern möchte? Es gibt 2 Personen, die mir geholfen haben. Diese 2 Personen sollen erben.
Antwort:
Sie können das Testament rückgängig machen.
Im neuen Testament muss stehen: “Ich widerrufe alle bisherigen Testamente“.
Das Testament soll am besten bei einem Anwalt aufbewahrt werden.
Ein Testament sollte man auch im Testaments-Register eintragen lassen.
Ein Testaments-Register ist eine zentrale Daten-Bank bei der man das Testament eintragen lassen kann.
Wenn jemand stirbt, kann das Testament dort leicht gefunden werden.
Ich habe eine Freundin betreut. Die Freundin ist jetzt ein bisschen dement. Ich darf keinen Kontakt mehr mit ihr haben und auch nicht mit ihr telefonieren. Ein Verwandter der Freundin verbietet mir das. Die Freundin hat viel Geld. Ich brauche kein Geld. Ich möchte sie nur besuchen.
Antwort:
Schreiben Sie einem Pflegschafts-Gericht.
Es könnte sein, dass die Freundin in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt ist.
Das sagt Fink.