Ab dem 10. Juni wird es in Österreich weitere Lockerungen geben. Das wurde heute Freitag in einer Presse-Konferenz bekannt gegeben. Die Lockerungen sind möglich, weil die Corona-Ansteckungs-Zahlen weiter gesunken sind. Auch in den Krankenhäusern hat sich die Lage verbessert. Trotzdem muss man weiter vorsichtig sein.

Das ändert sich ab dem 10. Juni

  • Gastronomie: Hier sind 8 Erwachsene drinnen erlaubt. Draußen sind 16 Erwachsene erlaubt. Der Mindest-Abstand wird nur noch 1 Meter sein. Die Sperr-Stunde wird von 22 Uhr auf Mitternacht verlegt.
  • Kultur & Veranstaltungen: Die Gäste-Anzahl bleibt gleich. Drinnen sind 1.500 Personen erlaubt. Draußen sind 3.000 Personen erlaubt. Es wird nur die Maximal-Auslastung erhöht. Und zwar von 50% auf 75%. Die Auslastung ist, ob etwas voll genutzt wird oder nur ein bestimmter Teil.
  • Freizeit-Betriebe & Sport: In Freizeit- und Sport-Einrichtungen müssen nur noch 10 Quadratmeter pro Gast zur Verfügung sein. Chöre und Musik-Vereine dürfen sich wieder treffen. Es gilt die 3G-Regel. Sonst gibt es aber keine Einschränkungen.
  • Handel: Auch im Handel müssen 10 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung sein. Vorher waren es 20 Quadratmeter. Damit sind mehr Personen in Geschäften erlaubt.
  • Verkehr: In Reise-Bussen dürfen alle Plätze belegt sein, wenn Passagiere getestet, geimpft oder genesen sind. Bei Fahr-Gemeinschaften gilt Masken-Pflicht, wenn es über 8 Personen sind.
  • Kontakt-Beschränkungen: Privat dürfen sich drinnen 8 Erwachsene treffen. Draußen dürfen sich 16 Erwachsene treffen. Kinder dürfen zusätzlich dabei sein.
  • Einreise: Getestete, genesene oder geimpfte Personen dürfen nach Österreich einreisen. Ein Einreise -Formular ist nur nötig, wenn man die 3-G-Regel nicht erfüllt. Für die Einreise aus bestimmten Risiko-Gebieten gelten spezielle Regeln.

Weitere Öffnungs-Schritte ab dem 1. Juli möglich

Am 1. Juli soll es weitere Öffnungs-Schritte geben, wenn die Situation weiter so gut bleibt.

  • Es soll dann keine Gruppen-Begrenzungen mehr bei Geburtstagen und Hochzeiten geben.
  • In der Gastronomie und bei Veranstaltungen soll es keine Personen-Beschränkungen mehr geben. Egal ob drinnen oder draußen.
  • Die Nacht-Gastronomie soll im Laufe des Sommers wieder öffnen können.
  • Veranstaltungen müssen erst ab 100 Personen angemeldet werden. Ab 500 Personen braucht man eine Genehmigung.
  • Die Masken-Pflicht wird in bestimmten Bereichen aufgehoben. Nur an Orten, wo die 3-G-Regel nicht funktioniert, muss man weiter eine Maske tragen. Zum Beispiel im Handel und in den öffentlichen Verkehrs-Mitteln, wie Bus, Straßen-Bahn oder Zug.
  • Die 3-G-Regel soll auch nach dem 1. Juli gelten.