"Ich habe vor ein paar Tagen eine Besitzstörungsklage von einem Anwalt erhalten, da ich falsch geparkt habe“, berichtete ein Leser. Der Mann hat sich daraufhin den „Parkplatz“ noch einmal genauer angeschaut und dort keinen Hinweis gefunden, dass gefilmt werde. „Diese Firma hat es sich wohl zur Aufgabe gemacht, mittels versteckter Kameras Falschparker abzuzocken“, vermutet unser Leser und erklärte: „Meines Erachtens ist die Überwachung des öffentlichen Raumes nicht zulässig, da über den Gehweg hinaus gefilmt wird!“ Gegen die Besitzstörungsklage werde er nichts machen können, meint der Pkw-Fahrer, aber vielleicht gegen die Verletzung seines Rechtes, nicht gefilmt werden zu wollen.
OMBUDSMANN
Abgelichtet und dann abgezockt
Mit versteckten Kameras werden Falschparker gefilmt und mit Besitzstörungsklage bedroht. Das Überwachen benachbarter öffentlicher Bereiche ist verboten.
© Illustration: Sinisa Pismestrovic