Unser Leser Hans B. gab im Jahr 2001 sein damaliges Fahrzeug an ein Autohaus zurück und erwarb ein neues. Sein Versicherungsagent meldete zwar die Haftpflichtversicherung ab, nicht aber die ebenfalls (bei einem anderen Versicherer) bestehende Kaskoversicherung. Insgesamt bezahlte der Mann dann 13 Jahre lang Versicherungsprämien für dieses Kfz bzw. wurden ihm diese Monat für Monat von seinem Konto abgezogen, ohne dass er dies bemerkte. Als unserem Leser die ungerechtfertigten Abbuchungen im Jahr 2014 dann schließlich doch auffielen, verlangte er von der Generali-Versicherung das Geld zurück. Diese wandte jedoch Verjährung ein und erstattete nur die Prämien der letzten drei Jahre. Dies wollte sich der ungewollt Versicherte aber nicht gefallen lassen und klagte.

Berufung

Dass der Versicherte es unterlassen habe, der Versicherung den Verkauf des Kfz zu melden, führe nur dazu, dass die Versicherung im Schadensfall nicht hätte bezahlen müssen. „Es hat aber nicht zur Folge, dass der Verkäufer ohne zeitliche Begrenzung zur weiteren Prämienzahlung verpflichtet wird!“, erklärt Novak-Kaiser. Mit der Veräußerung der versicherten Sache sei der Versicherungsvertrag automatisch erloschen; der Versicherungsnehmer hafte danach nur noch für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode gemeinsam mit dem Erwerber.

Rückforderung

„Da es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt, liegt es im Interesse unseres Mandanten, die breite Öffentlichkeit von dieser Rechtssache zu informieren, um geschädigte Versicherungsnehmer zur gerichtlichen Rückforderung zu viel bezahlter Versicherungsprämien zu ermutigen“, erklärt der Rechtsanwalt abschließend, der sich nicht nur über die Zuerkennung der zu viel bezahlten Prämien für seinen Mandanten freut. Die Versicherung muss auch vier Prozent Zinsen zahlen, allerdings nur für drei Jahre rückwirkend.