Die Berufsgruppe der Freizeitpädagoginnen und -pädagogen war vor rund zehn Jahren geschaffen worden, um trotz Lehrermangels den Personalbedarf beim Ausbau der schulischen Tagesbetreuung decken zu können. Der entsprechende Kurs an Pädagogischen Hochschulen (PH) umfasst grundsätzlich 60 ECTS, was dem Arbeitspensum von zwei Semestern entspricht. Eine Matura ist dafür keine Voraussetzung. Dafür sind die Freizeitpädagogen auch "nur" für die Freizeitgestaltung zuständig. In der individuellen Lernzeit, in der die Schüler unter fachlicher Hilfestellung ihre Hausaufgaben erledigen, dürfen nur Lehrer und Erzieher eingesetzt werden.