Die Berufsgruppe der Freizeitpädagoginnen und -pädagogen war vor rund zehn Jahren geschaffen worden, um trotz Lehrermangels den Personalbedarf beim Ausbau der schulischen Tagesbetreuung decken zu können. Der entsprechende Kurs an Pädagogischen Hochschulen (PH) umfasst grundsätzlich 60 ECTS, was dem Arbeitspensum von zwei Semestern entspricht. Eine Matura ist dafür keine Voraussetzung. Dafür sind die Freizeitpädagogen auch "nur" für die Freizeitgestaltung zuständig. In der individuellen Lernzeit, in der die Schüler unter fachlicher Hilfestellung ihre Hausaufgaben erledigen, dürfen nur Lehrer und Erzieher eingesetzt werden.
Innenpolitik
An den Schulen soll es bald "Assistenzpädagogen" geben
Die derzeit in der schulischen Tagesbetreuung tätigen Freizeitpädagogen und Erzieher sollen zu "Assistenzpädagogen" werden. Das sieht ein noch im Diskussionsstadium befindlicher Gesetzesentwurf vor. Anders als die derzeitigen Freizeitpädagogen könnten sie dadurch auch im Lernteil eingesetzt werden - dafür müssen sie aber auch Matura haben. Weiterer Unterschied: Sie sollen ins Gehaltsschema des öffentlichen Dienstes kommen. Kritik daran gibt es von Arbeitnehmervertretungen.
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