Eine Corona-Infektion kann einen nicht mehr von einer Wahl ausschließen. Das hat das Gesundheitsministerium am Donnerstag verordnet. Auch als Beisitzer kann man trotz Infektion agieren. Voraussetzung ist in beiden Fällen das Einhalten der Verkehrsbeschränkungen, also das Tragen einer FFP2-Maske. Diese kann aber zur Identifizierung kurz abgenommen werden.
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