Fortschritte bei Behinderteneinstellungspflicht an Unis
Die Universitäten haben bei der Umsetzung der Behinderteneinstellungspflicht zwar Fortschritte gemacht, erfüllten zum Prüfungszeitpunkt 2023 aber alle die vorgegebenen Ziele nicht. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechnungshof (RH) in einer am Freitag veröffentlichten Follow-Up-Überprüfung. So wuchs die Zahl der besetzten Pflichtstellen zwischen 2020 auf 2023 zum Stichtag 1. Dezember um 15 Prozent. Trotzdem mussten Ausgleichszahlungen in Höhe von 6,25 Mio. Euro geleistet werden.
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