Wien
Pferdeschwanz beschäftigt das Höchstgericht
Der Verfassungsgerichtshof muss in seiner bevorstehenden Session entscheiden, ob Männer beim Bundesheer zusammengebundene lange Haare tragen dürfen. Ein Berufssoldat hat sich an das Höchstgericht gewandt, da er sein Recht auf Gleichheit verletzt sieht - ist es Frauen doch per Erlass des Verteidigungsministeriums gestattet, ihre Haare zu einem Pferdeschwanz zu binden, Männern aber nicht. Der Soldat wünscht die Aufhebung einer über ihn deshalb verhängten Disziplinarstrafe.
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