Anlass zur Diskussion gibt der Fall zweier Unternehmer, die sich im Fall eines Rechtsstreits auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, das auf Basis des islamischen Rechts urteilen sollte. Weil einer der beiden mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden war, wollte er diesen vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (LG) anfechten. Seine Argumentation: Die Scharia werde von Gelehrten verschieden ausgelegt und die Berufung auf diese verstoße gegen Grundwerte des österreichischen Rechts. Das Landesgericht bestätigte den Schiedsspruch allerdings, weil das Ergebnis nicht den österreichischen Grundwertungen widerspreche.