Konkret geht es um die Leitung der aus einer bestehenden Abteilung anlässlich des In-Kraft-Tretens des Informationsfreiheitsgesetzes neu hervorgehenden Einheit Öffentliches Recht und Informationsmanagement. Diese soll unter anderem allgemeine Angelegenheiten des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie des Informationsfreiheitsgesetzes bzw. die Zusammenarbeit mit Parlament und Ministerrat wahrnehmen. Laut Ausschreibung ist dafür ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium sowie mehrjährige Erfahrung im Verwaltungsdienst Voraussetzung - nicht aber justizielle Erfahrung.