Für die Messenger-Überwachung kommen vor allem jene Fälle in Frage, in denen bereits durch Observationsmaßnahmen klar geworden ist, dass die Gefährder über entsprechende Kanäle kommunizieren. Zudem muss sicher gestellt sein, dass kein anderes Instrument alternativ eingesetzt werden kann. Jeder einzelne Anwendungsfall muss richterlich angeordnet werden und wird begleitend durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert.
Wien
Regierung vor Einigung über Messenger-Überwachung
Das Innenministerium hat im Rahmen der Regierungsklausur im Kanzleramt den Begutachtungsentwurf zur Messenger-Überwachung vorgelegt. Die Möglichkeit auf Messengerdienste zuzugreifen, bzw. Nachrichten auszulesen wird auf Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Das sind zum Beispiel die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung von terroristischen Gruppierungen. Auch bei Spionage ist der Einsatz möglich.
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