Das Innenministerium hat im Rahmen der Regierungsklausur im Kanzleramt den Begutachtungsentwurf zur Messenger-Überwachung vorgelegt. Die Möglichkeit auf Messengerdienste zuzugreifen, bzw. Nachrichten auszulesen wird auf Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Das sind zum Beispiel die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung von terroristischen Gruppierungen. Auch bei Spionage ist der Einsatz möglich.
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