Der Beschluss wurde aufgehoben, der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Beschlagnahme abgewiesen (Geschäftszahl 8 Bs 247/24w). Dagegen ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Naturgemäß erfreut über diese Entscheidung zeigte sich Andreas Schweitzer, der Rechtsvertreter von "Rahma Austria". "Sobald die Gelder am Konto sind, fließen sie Hilfsprojekten zu", meinte der Wiener Anwalt am Donnerstag gegenüber der APA.