Wien
Zweiter Rechtsgang zu Anschlag in Wien ab 7. Februar
Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien vom 2. November 2020 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Anfang Dezember die erstinstanzlichen Urteile für mehrere Unterstützer des Wien-Attentäters wegen Feststellungsmängeln teilweise aufgehoben und in diesem Umfang eine Neudurchführung der Verhandlung angeordnet. Nun steht fest, wann damit begonnen wird. Am 7. Februar müssen sich zunächst zwei Männer wegen terroristischer Vereinigung vor einem Schöffensenat verantworten.