Wien
Diversion für Glatz-Kremsner rechtskräftig
Die Diversion für die erstangeklagte Bettina Glatz-Kremsner im Falschaussage-Prozess rund um Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verzichtete auf Rechtsmittel, bestätigte eine Sprecherin der Anklagebehörde der APA am Dienstag einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung". Die ehemalige Vize-Chefin der ÖVP hatte am ersten Verhandlungstag eine Diversion angenommen und musste 104.060 Euro bezahlen.