Chronik
Freispruch im Mordprozess ohne Leiche nicht rechtskräftig
Der am vergangenen Donnerstag am Wiener Landesgericht erfolgte Freispruch für den Witwer im Mordprozess um die seit Anfang Dezember 2005 vermisste Elisabeth G. ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Montag dagegen Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, wie Behördensprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage mitteilte. Das Rechtsmittel muss - möglicherweise noch im heurigen Jahr - der Oberste Gerichtshof (OGH) behandeln.