Die drei Antragsteller, die sich an den VfGH gewendet haben, wurden am Landesgericht für Strafsachen Wien nicht rechtskräftig wegen Drogenhandels zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ihre Anwälte argumentierten am Mittwoch, dass inländische Regeln - darunter auch das VfGH-Urteil zum sogenannten Bundestrojaner - über den Umweg der ausländischen Behörden umgangen würden. "Wahrheit ist in einem Strafverfahren nicht um jeden Preis zu erzielen", fasste Verteidiger Richard Soyer zusammen. "Im Rechtsstaat heiligt das Ziel nicht die Mittel."
Der Verteidiger Sven Thorstensen bemängelte weiters, dass er keinen Zugang zu den Rohdaten habe, um diese überprüfen zu können. Für ihn seien die von den französischen Behörden zur Ausforschung der Chats genutzte Methode ("Man-in-the-Middle"-Methode) mit dem Einsatz eines Staatstrojaners vergleichbar. "Da gab es eine Generalüberwachung", die bereits beim Bundestrojaner-Urteil ein ausschlaggebendes Argument gegen dessen Verwendung gewesen sei. So seien nicht gezielt verdächtige Chats ausgeforscht worden, sondern womöglich auch andere Nutzer des besagten Krypto-Messengers.
Die Gegenseite nahmen in dem VfGH-Verfahren Regierungsbeamte ein. Sie argumentierten, dass ein Verbot, solche Beweise vor Gericht zu verwenden, "massive Probleme für die Strafverfolgungsbehörden" bedeuten würde und Österreich den Ruf riskiere, ein "sicherer Hafen für schwere Verbrecher" zu sein. Grundsätzlich sei die Frage, ob ausländische Maßnahmen nach ausländischem Recht gültig sind, keine Frage die österreichische Gerichte zu klären hätten.
Vielmehr komme es in diesem Fall darauf an, ob die Ermittlungen im Ausland gegen rechtliche Mindeststandards verstoßen haben. Gerade bei komplexen Strafverfahren gebe es fast immer einen Auslandsbezug. Insbesondere in der EU gebe es hier ein "umfassendes Regelwerk", das immer auf den Grundpfeilern der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens beruhe. Jeder EU-Mitgliedstaat könne grundsätzlich darauf vertrauen, dass die anderen die Grundrechte einhalten.
Zwei der Antragsteller kam die Polizei auf die Schliche, nachdem es niederländischen und französischen Behörden 2021 mit Unterstützung des amerikanischen Inlandsgeheimdienstes FBI gelungen war, den Krypto-Messengerdienst "SkyECC" zu hacken und mitzulesen. Beim dritten Antragsteller wurden den heimischen Behörden auch Chatnachrichten aus dem Kryptomessenger ANOM übermittelt. ANOM wurde ebenfalls als abhörsichere App vermarktet, dahinter steckten aber das FBI sowie australische Polizeibehörden.
Eine Entscheidung hat der VfGH am Mittwoch keine getroffen. Die vierzehn Richter werden nun hinter verschlossenen Türen beraten und ihre Entscheidung wahrscheinlich schriftlich kundtun.