Die Entscheidung der Geschworenen für versuchten Mord fiel einstimmig, das Stalking bejahten sie mit sechs zu zwei Stimmen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gaben nach der Urteilsverkündung am Donnerstagabend keine Erklärung ab. Der 34-Jährige hatte zuvor zwar den ungefähren Ablauf der Tat zugegeben, aber eine Tötungsabsicht verneint. Mit dem Messer wollte er nur "herumgefuchtelt" und nicht zugestochen haben. Das Verletzungsbild des Opfers ließ laut einem Sachverständigen aber auf eine kräftige Stichführung schließen.