"Wenn jemand durch sein Verhalten, etwa durch Missbrauch oder Gewalt, das Vertrauen zutiefst missbraucht hat, darf eine staatliche Ehrung nicht unangetastet bleiben. Es geht hier um Verantwortung und, in erster Linie, um den Respekt gegenüber den Opfern", sagte Fellner. Gmeiner, gegen den es mehrere schwere Missbrauchsvorwürfe gibt, hatte 1984 das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten erhalten.