Die Anklagebehörde begründet diesen Schritt damit, dass gemäß §190 Ziffer 2 StPO kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten bestehe, wie Florian Kreiner, der Verteidiger des 46-Jährigen, der APA mitteilte. "Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist als logische Konsequenz aus den Beweisergebnissen der ersten Verhandlung zu sehen. Richtigerweise wäre der Vater freizusprechen gewesen. Und der Sohn wäre dem Wahrspruch der Geschworenen zufolge wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu verurteilen gewesen", meinte Kreiner am Donnerstag. Er sei "zuversichtlich, dass die Geschworenen im zweiten Rechtsgang hinsichtlich des Sohnes zum gleichen Ergebnis kommen werden."
Wien
Mordversuchanklage gegen Mitbeschuldigten zurückgezogen
Am kommenden Mittwoch wird am Landesgericht der Prozess gegen einen 22-jährigen Tschetschenen wiederholt, der am 1. März 2024 am Reumannplatz zwei Syrern im Alter von 18 und 21 Jahren ein Klappmesser in die Brust gestochen hatte. Dem Mann wird versuchter Doppelmord angekreidet. Sein ursprünglich mitangeklagter Vater muss sich im zweiten Rechtsgang nicht mehr vor einem Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den 46-Jährigen zurückgezogen.
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