Von 1. Mai bis 30. September von 23.00 bis 4.00 Uhr ist entlang der B152 nächtliches Parken verboten. In den Gemeinden Schörfling, Weyregg und Steinbach wolle man damit die Dauerparker wegbringen. Am Westufer gebe es vorerst noch keine derartige Beschränkung, so Steinkogler.