Prozess um Tod von Baby endet mit drei Monaten bedingt
Ein Gynäkologe aus dem Krankenhaus Vöcklabruck ist nach einer Entbindung, die mit dem Tod des Neugeborenen und einer Uterusruptur der Mutter endete, am Mittwoch vom Landesgericht Wels wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft mit einer Probezeit auf drei Jahre verurteilt worden. Zudem muss er ein Teilschmerzensgeld von 2.500 Euro an die Patientin zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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