Fingerabdrücke dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Allerdings stütze sich die Verordnung, die die Speicherung regelt, auf eine falsche Rechtsgrundlage.
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