Wien
Experten gegen Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze
Die Kriminalsoziologin Veronika Hofinger und die Fachgruppe Jugendstrafrecht in der Richtervereinigung können dem Vorschlag von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren bei Delikten wie Vergewaltigungen oder schweren Körperverletzungen abzusenken, nicht viel abgewinnen. Für Hofinger wäre das "absolute Anlassgesetzgebung" und nicht zielführend. Die Richterschaft hält Haft für kein primär taugliches Mittel gegen Kinder- und Jugendkriminalität.