Schuldgeständnis und Ausreise aus Ungarn

Dabei müssen sich die Betroffenen lediglich zu ihrer Schuld bekennen, die Umstände der Straftat offenlegen und sich verpflichten, Ungarn innerhalb von 72 Stunden nach Rechtskraft der Entscheidung zu verlassen. Das entsprechende Verfahren können die Staatsanwaltschaft, der Verdächtige oder sein Verteidiger anstrengen.

Freilassungen bereits ab 2023

Der Hintergrund dieser Maßnahme ist nicht neu. Die rechtsnationale Regierung von Premier Viktor Orbán hatte im April 2023 beschlossen, in Ungarn wegen Menschenhandel verurteilte ausländische Strafgefangene freizulassen. Nach Angaben von RTL sollen mehr als 2.500 Menschenhändler die Gefängnisse verlassen haben. Die Regierung rechtfertigte dieses Vorgehen damit, dass die ungarischen Gefängnisse überfüllt seien und sie die Schlepper nicht auf Kosten der ungarischen Steuerzahler verwahren wolle.

Ausreisekontrolle unmöglich - EU-Klage gegen Ungarn

Kanzleiminister Gergely Gulyás hatte eingestanden, dass die Regierung nicht kontrollieren könne, ob die freigelassenen Schlepper tatsächlich ausreisen, erinnert das Onlineportal "Telex.hu". Unter den Freigelassenen seien Personen, die erneut bei einer Schleppertätigkeit gefasst wurden, berichteten Medien.

Wegen der frühzeitigen Entlassung von verurteilten ausländischen Schleppern aus Gefängnissen hatte die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Das Land sei EU-rechtlichen Pflichten nicht nachgekommen, wonach in Fällen von Migrantenschleppungen angemessene und abschreckende Sanktionen verhängt werden sollen, teilte die Brüsseler Behörde mit.