Eine Mitgliedschaft in der Extremistenorganisation Islamischer Staat (IS) konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Daher beschränkt sich die Anklage auf den Mordvorwurf sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung an fünf weiteren Menschen. Die Verteidiger des Angeklagten machten keine Angaben zur Sache, forderten aber ein faires Verfahren und ihren Mandanten als "Menschen darzustellen".

Der Angeklagte soll bei einer islamkritischen Kundgebung auf dem Mannheimer Marktplatz mit einem Messer fünf Menschen verletzt haben. Als der Polizist einschritt, wurde er den Ermittlungen zufolge vom Angreifer schwer am Kopf verletzt. Der Beamte erlag zwei Tage später seinen Verletzungen. Der Täter konnte erst durch einen Schusswaffeneinsatz der Polizei gestoppt werden.

Auf Anschlag folgte Polit-Debatte

Die Tat löste eine deutschlandweite Debatte über den Umgang mit islamistischen Gefährdern aus. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte eine härtere Gangart an. Als Reaktion verschärfte die deutsche Regierung ihre Migrationspolitik: Ein neues Gesetz erleichtert die Ausweisung von Ausländern bei Hasskriminalität. Erstmals seit Jahren gab es auch wieder einen Abschiebungsflug nach Afghanistan.

Die Tat trug dazu bei, die Migrationsdebatte im laufenden Bundestagswahlkampf zu verschärfen. Denn Deutschland erlebte in den vergangenen Monaten weitere Gewalttaten mit Bezügen zur Migration: Auch die Messerangriffe in Solingen und Aschaffenburg sowie der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt erschütterten das Land. Für das Verfahren in Stuttgart sind bisher mehr als 50 Verhandlungstage bis Ende Oktober terminiert. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.