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Verbot von kurdischer Demo war verfassungswidrig
Die Untersagung einer Demonstration, im Rahmen derer die Fahne der kurdischen PKK gezeigt werden sollte, war verfassungswidrig. Das hat der VfGH in einem heute publizierten Erkenntnis kundgetan. Anlass für die Untersagung war, dass das Zeichen der kurdischen Bewegung durch das Symbolegesetz verboten ist. Ein solches Verbot reiche aber für sich allein nicht aus, die Untersagung einer Versammlung zu rechtfertigen, meint das Höchstgericht.
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