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Assange darf doch nicht vor höchstes Gericht ziehen
Der Streit über die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA geht in die nächste Runde. Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens erklärte am Dienstag, Assange könne nicht gegen einen vorangegangen Gerichtsentscheid vorgehen, wonach er an die USA ausgeliefert werden dürfe. Die Klage werfe keine streitige Rechtsfrage auf, hieß es zur Begründung. Nun muss die Auslieferungsentscheidung noch von Innenministerin Priti Patel ratifiziert werden.
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