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Impfpflicht ab Februar für Personen ab 18 Jahren
Die Bundesregierung hat am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht präsentiert. Sie tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird sie nun doch erst für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es etwa für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3.600 Euro.
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