Sie wurden zuerst formal von der Staatsanwaltschaft nicht zum Ermittlungsakt genommen. Diese Teile sollen nun "so rasch als möglich" geliefert werden, es werde bereits daran gearbeitet, erklärte Zadic.

Die Justiz hat laut dem VfGH-Erkenntnis aber weiterhin die Möglichkeit, jene Unterlagen zurückzuhalten, deren Weitergabe die Ermittlungen gefährden würden. Sollten derartige Inhalte vom U-Ausschuss angefordert werden, werde dies die Justiz prüfen und eventuell ein Konsultationsverfahren einleiten, wie dies die Verfahrensordnung vorsehe, erklärte die Ministerin.