Dass Ärzte entscheiden müssen, wer noch die bestmögliche Behandlung erhalten kann, soll unbedingt vermieden werden. Dafür werden auch die Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr gelten. Erlaubt bleibt weiter die Fahrt in die Arbeit, der Einkauf von Grundgütern und der Arztbesuch. Auch der Aufenthalt im Freien ist gestattet, etwa für Spaziergänge oder Individualsport ohne Körperkontakt.